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AVD-Förderrechner

AVD-Förderrechner: Zulagen im Altersvorsorgedepot berechnen

Ab dem 1. Januar 2027 fördert der Staat ein neues Produkt für die private Altersvorsorge: das Altersvorsorgedepot, kurz AVD. Sie zahlen in ein Wertpapierdepot ein und bekommen darauf Zulagen. Der Rechner zeigt, wie hoch diese Zulagen für Sie ausfallen und welcher Depotwert bei Rentenbeginn entstehen kann, und legt den Rechenweg offen. Die Grundlagen stehen im Ratgeber zum Altersvorsorgedepot.

Ihre Angaben

Die Kinderzulage bleibt in dieser Version über die ganze Laufzeit konstant.

Den Bonus gibt es nur einmal. Haben Sie ihn schon bekommen, schalten Sie das aus.

Diese Werte gelten noch nicht. Gerechnet wird mit dem Stichtag 01.01.2027.

Grundzulage im ersten Jahr
240,00 €
Kinderzulage im ersten Jahr
0,00 €
Berufseinsteigerbonus
0,00 €
Zulagen im ersten Jahr
240,00 €
Förderquote
40 %
Eingezahltes Kapital
18.000 €
Zulagen gesamt
7.200 €
Depotwert bei Rentenbeginn
53.552 €
Rechenweg
  1. Eigenbeitrag pro Jahr: 50,00 € × 12 = 600,00 €
  2. Grundzulage: 50 % × 360,00 € + 25 % × 240,00 € = 240,00 €
  3. Kinderzulage: 0 × höchstens 300,00 €, 100 % von 600,00 € = 0,00 €
  4. Berufseinsteigerbonus: Nur einmal und nur unter 25 Jahren zu Beginn des Beitragsjahres = 0,00 €
  5. Depotwert nach 30 Jahren: Jedes Jahr: (Depotwert + Eigenbeitrag + Zulagen) × (1 + 5 % − 0,5 %), mit den Zulagensätzen des jeweiligen Jahres = 53.552 €

Rechtsstand: Altersvorsorgereformgesetz, BGBl. 2026 I Nr. 156, gilt ab 01.01.2027

So funktioniert die Förderung im Altersvorsorgedepot

Die Förderung besteht aus drei Zulagen. Sie setzt einen Eigenbeitrag von mindestens 120 € im Jahr voraus.

Grundzulage. Auf die ersten 360 € Eigenbeitrag im Jahr gibt es 50 %, auf den Teil darüber bis 1.800 € noch 25 %. Gerade kleine Beiträge werden also stark gefördert.

Kinderzulage. Für jedes Kind mit Kindergeldbezug gibt es 100 % des Eigenbeitrags, höchstens 300 € im Jahr. Mehr dazu steht unter AVD für Familien.

Berufseinsteigerbonus. Wer zu Beginn des Beitragsjahres jünger als 25 Jahre ist, bekommt einmalig 200 € zusätzlich zur Grundzulage (§ 84 EStG).

Einzahlen können Sie bis zu 6.840 € im Jahr, Zulagen gibt es aber nur auf den Teil bis 1.800 €.

Steuern und Auszahlung

Eigenbeiträge bis 1.800 € zuzüglich der Zulagen lassen sich als Sonderausgaben absetzen. Das Finanzamt prüft selbst, ob dieser Abzug günstiger ist als die Zulage. Vor allem bei höheren Einkommen kann so eine Erstattung dazukommen, die der Rechner auf dieser Seite nicht berücksichtigt. Mehr dazu steht unter Steuervorteil und Günstigerprüfung.

Im Gegenzug wird die Auszahlung im Alter voll versteuert. Sie beginnt in der Regel frühestens mit 65 und spätestens mit 70 Jahren. Ein Auszahlplan läuft mindestens bis zum Alter von 85 Jahren, zu Beginn dürfen bis zu 30 % des Kapitals außerhalb der laufenden Zahlungen fließen.

Was der Rechner nicht zeigt

Die Zulagen stehen im Gesetz, die Rendite steht nirgends fest. Der Depotwert ist eine Modellrechnung mit gleichbleibender Rendite, tatsächlich schwanken Wertpapierkurse, und auch Verluste sind möglich. Außerdem ist das Geld bis zum Rentenbeginn gebunden.

Ob sich das Altersvorsorgedepot im Vergleich zu einem normalen Depot lohnt, hängt vor allem von Ihrem Steuersatz im Alter ab. Das können Sie unter AVD oder ETF-Sparplan durchrechnen. Ob Sie gefördert werden, klärt Wer bekommt die Förderung?. Wer schon einen Riester-Vertrag hat, findet die wichtigsten Punkte unter AVD oder Riester und Riester-Wechsel. Alle Werte mit Quelle und Stand stehen unter Rechtsstand und Methodik.

Aktualisiert am 05.11.2026 · Rechtsstand geprüft am 05.11.2026